Mit Translator Geräten miteinander sprechen

Auf „Aliexpress“ habe ich ein Übersetzungsgerät entdeckt, womit unterhalten werden kann. Man spricht in das Gerät hinein, und in einer anderen Sprache kommt gleich die Antwort. Mit dem Google Translator fehlten solche raffinierte Sprachein- und Sprachausgaben. Mittlerweile hat Google die Unterhaltungsfunktion eingebaut.

Ist das Gerät sinnvoll? Ja, schliesslich erfolgt ein Austausch. Falls der Gesprächspartner kein Smartphone mit Google Translator hat, macht das so mehr Spass. Also kann mit diesem Übersetzungsgerät aktiv eine Unterhaltung gepflegt werden.

Ich habe das Gerät bestellt. Zuerst hat es die App nur auf Chinesisch gegeben, mittlerweile habe ich Kontakt mit dem Appentwickler, Wooask. Sie wollen Google konkurrieren und das ist eigentlich praktisch, weil z.B. im Iran Google gesperrt ist.

Sie wollen die Sprache vereinfachen, mit allen Bluetooth fähigen Geräten, als auch Kopfhörern und sogar Vorträge synchronisieren. Wobei eine Konferenz mit guten Übersetzern viel spannender ist.

Wie denn auch sei, im Tourismus ist es wichtig sich zu unterhalten. Die Geräte sind momentan noch etwas teuer, die App muss benutzerfreundlicher werden. Dennoch, wir sollten die Unterhaltung in der jeweiligen Muttersprache fördern.

Unesco Welterbe – geprüfte Reiseziele

Die Unesco erkennt einige Reiseziele als Welterben an. Damit wird der Tourismus gestärkt, denn die Auszeichnung als Welterbe wird streng geprüft. Wenn jemand eine Reise plant, so tut er sich gut daran, Welterben ins Programm aufzunehmen. Die Welterben sind prima auf der Webseite von „Unesco Deutschland“ beschrieben.
Welterbe Liste

Natürlich besteht die Gefahr von Massentourismus, doch wer sucht, findet viele Perlen, die trotzdem einen sanften Tourismus ermöglichen. Hallstatt ist ein Beispiel für Massentourismus. Es wurde in China sogar eine Kopie des Weltkulturerbes Hallstatt errichtet. Dieser Ort ist gut besucht, wie es für die 750 Bewohner wohl sein wird, erläutert dieser Artikel.
Massentourismus in Hallstatt

Es spielt eine Rolle, wie ein Reiseziel vermarktet wird und vor allen von den asiatischen Reiseagenturen gelistet ist. Manche Reiseziele setzen auf Massentourismus, und wer im hiesigen Hafen Kreuzfahrtschiffe einlässt, dem obliegt keine andere Wahl.

In Sachsen Anhalt habe ich die Welterben Quedlinburg und das Bauhaus in Dessau besucht, das Gefühl von Massentourismus fehlte. Quedlinburg ist gut besucht, doch die Stadt bringt im Vergleich zu Hallstatt mit 750 Einwohner immerhin 25000 Einwohner unter und nimmt somit mehr Gäste auf.
Nach Aussagen der Tourismusverantwortlichen stammen die meisten Gäste aus der Umgebung.

Dessau zieht vor allem Leute an, die sich für Design interessieren, hier ein paar Fotos von meinem Besuch. Ich hatte hier ebenso keinerlei Gefühl von Massentourismus. Dessen Bauhaus ist Welterbe dank der Inspiration für neue Formen, welche hier entstand.

Ein Bericht zu den Welterben in Sachsen Anhalt;
Übersicht Welterben in Sachsen Anhalt

Hier noch aufgeführt ist das Verfahren zur Anerkennung als Welterbe;

Was tun, wenn Informationen verschwinden?

Wenn ich zu einem Land oder einer Region informiere, suche ich mir gerne im Netz Veröffentlichungen. Eine gute Quellen sind die Länderinformationen der „GIZ“. Doch diese Informationen sind eingestellt. Verhandlungen, das Portal zu übernehmen sind gescheitert. Bildrechte haben dabei einen wesentlichen Punkt ausgemacht, aber auch ein Interesse die Länderportale aus Aktualitätsgründen einzustellen. Es passiert soviel auf der Welt, und es gibt ja immerhin Wikipedia. Was nützen ungepflegte Portale?

Ich habe für Reisende bei der Visadienst-Seite auf die Columbus Reiseinformationen verlinkt. Ständig bin ich in Sorge, dass der Link einmal eingestellt wird, sich ändert, oder Lizenzgebühren fällig würden.
Länderinformationen beim Visadienst

Daher platziere ich die Informationen gerne auf meiner Webseite. Es liegt eine grosse Arbeit vor mir. Die Inhalte des „Länderportals“ habe ich in PDFs gespeichert, ohne Bilder. Die PDFs können in eine Worddatei umgewandelt, anschliessend bearbeitet und die wesentlichen Punkte für Reisen entnommen werden. Alles mit einem Hinweis auf diesen Beitrag.

Zu folgenden PDFs weise ich daraufhin, dass das Urheberrecht bei der „GIZ“ in Bonn liegt; falls doch nicht, dann bestimmt bei deren Autoren. Ich übertrage jedes PDF als Textform, die jeweils schöne Gestaltung mit Bildern kann ich nicht adaptieren. Darauf werden Sie auf den Länderseiten veröffentlicht. Ohne Zitierung. Denn was tun, wenn die Quelle verschwunden ist?

Es ist ein riesiges Projekt, die Webseiten werden jedoch entscheidend besser. Alle PDFs sind auf Reisen.International hochgeladen und stehen als Download zur Verfügung. Wenn mir jemand helfen möchte, freut mich das. Schliesslich finanzierte der deutsche Steuerzahler die aufwändigen Länderinfos einmal.

Fluggastrechte – was Sie wissen sollten

Die Airlines beklagen sich, weil Entschädigungen für Kunden zu hoch seien und vermeiden daher alles, um ihre Kunden dazu zu informieren.
Es existieren keine klaren Vorgaben. Die maximale Entschädigung von Euro 650,- für Verspätungen, unabhängig vom Ticketpreis, können eine Fluggesellschaft in der Tat schwer treffen.

Einige Anwälte bauen hierzu ein Geschäftsmodell im Internet auf, dessen Transparenz zu wünschen übrig lässt. Die Provision beträgt ca. Euro 150,- bzw. 30% von der Erstattungssumme. Auf betreffender Webseite müssen die Unterlagen eingereicht werden, anschliessend entscheiden die Anwälte, ob sich das Verfahren lohnt.

Wir können das auch und geben noch gleichzeitig Tipps für Reisende, die sich selber mit den Fluggesellschaften auseinandersetzen möchten.

Grundsätzlich:

  • Ansprüche beginnen nach 3 Stunden Verspätung.
  • Vertragspartner ist immer die Airline, welche den Flug organsiert.
  • Streiks sind ebenfalls ein Erstattungsgrund, solange der Grund für die Forderung zur Erstattung für die Airline beherrschbar ist.

Diese Entscheidungen sind vom Europäischen Gerichtshof getragen, mit folgenden Urteilen;

  • Entschädigung auch bei Verspätungen („Sturgeon-Urteil“), 19.10.2009
  • Entschädigung bei Streiks (Tuifly), 17.4.2018
  • Anschlussflüge (Royal Air Maroc), 31.5.2018
  • Wet-Lease-Flüge (Thomson Airways), 4.7.2018

Die EU wird so gefordert, die Fluggastrechte besser zu regeln und Unklarheiten zu schliessen. Insbesondere sollte es dem Kunden einfach gemacht werden, seinen Schaden einzufordern.

Einige Airlines lassen die Schadensregulierung durch das Unternehmen „ADR“ erledigen. Dieses schreitet ein, wenn innerhalb von 8 Wochen nach Meldung keine Lösung erreicht wird. Es macht also eine Art Ombudsmann aus. Wir hingegen bearbeiteten einen Fall dazu mit „WizzAir“ und konnten aber unsere Rechte nicht elektronisch anmelden. Daraufhin erhielten wir ein 16-seitiges PDF. Dieses war hingegen schnell ausgefüllt, weil nur wenige Punkte zutrafen. Hier das betreffende Formular;