Wir lesen öfters über Rechte von Reisenden und haben uns entschlossen, hier ein paar Infos zu listen.
In Europa hat die EU Fahrgastrechte definiert, die dafür sorgen, dass Reisende bei Verspätungen Geld zurück erhalten. Das funktioniert tadellos bei Bahnen, die Mitarbeiter helfen sogar beim Ausfüllen der Formulare.
Bezüglich Flüge ist alles ein wenig chaotisch. Im Ticket sind z.B. Gebühren für Flughafen und Sicherheitskontrolle enthalten, welche bei einen Nichtantritt des Flugs nicht entstehen. Allerdings sind die Ticketpreise wenig transparent, und es gibt Unternehmen, die hier helfen.
Wenn auf Flügen Gepäck verloren geht, so gilt für die Fluggesellschaft, dass Kunden unterstützt werden müssen. Auf unserer Webseite von Reisen.Haus haben wir dazu einen Artikel verfasst
Was tun bei Verlust von Reisegepäck
Als Partner für Reiseversicherungen arbeiten wir mit Helvetic Assistance. Dort ist die Fluggastentschädigung enthalten. Die Umtriebe werden im Schadensfall alle von der Versicherung übernommen.
Wir überlegten uns diesen Service ebenfalls anzubieten. Was Sie bei Verspätungen tun sollten; die Anzeige fotografieren und die Rechte einfordern. Da es sich um eine privatrechtliche Forderung handelt, können wir mit Ihrer Vollmacht Ihre Rechte durchsetzen.
Weitere Infos lesen Sie in unserem Beitrag über Fluggastrechte
Die EU Kommission händigt zusammengestellte Verbrauchertipps in einer Broschüre aus. In der Schweiz sind diese nur bedingt gültig, so gibt es z.B. bei der SBB keine Fahrgastrechte.